Wie alle Steuerberater in Deutschland sind wir gesetzlich verpflichtet, unsere Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung zu berechnen. Die Verordnung gibt für jede unserer Leistungen eine Mindest- und eine Maximalgebühr vor. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet der Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand, den wir für die Bearbeitung benötigen.
Für alle regelmäßigen Leistungen (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Abschlusserstellung, jährlich notwendige Steuererklärungen) vereinbaren wir nach Durchsicht Ihrer Unterlagen gerne vorab ein Pauschalhonorar mit Ihnen.
Das erste Gespräch im Rahmen der Mandatsbegründung ist für Sie kostenlos.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!