Sie möchten, dass Ihre Mitarbeiter jeden Monat eine nach den gesetzlichen Bestimmungen nachvollziehbare Lohn- oder Gehaltsabrechnung erhalten? Das übernehmen wir gerne für Sie!
Zur Lohnbuchführung zählen für uns neben der monatlichen Abrechnung für Ihre Mitarbeiter die Erstellung der Lohnsteueranmeldungen, der Sozialversicherungsmeldungen an die Krankenkassen und Meldung für die Berufsgenossenschaft. Außerdem beraten wir Sie gerne hinsichtlich steuerfreier Gehaltsbestandteile, der betrieblichen Kfz-Nutzung sowie bei Minijobs bis € 450,00 (neu ab 01.01.2013). Außerdem begleiten wir Sie bei den alle 3 – 4 Jahre stattfindenden Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung, die in unserer Kanzlei stattfinden.